Besichtigung des Hochwasser-Schutzdamm-Komplexes in Braubach
Der Vorsitzende plante weitere Aktivitäten hinsichtlich eines Hochwasser-Schutzdammes für Kobern. Am 28.07.2011
besichtigte er in Braubach den Gesamtkomplex des Hochwasser-Schutzes. Zu dem Zeitpunkt stand kein vollstän-
diger Vorstand zur Verfügung und er war auf sich alleine gestellt.
Die Gespräche wurden mit Stadtbürgermeister Joachim Müller und Heinz Scholl, dem Vorsitzenden der Hochwasser-
notgemeinschaft e.V. Braubach (HWNG) geführt. Die HWNG ist die älteste Gemeinschaft in Rheinland-Pfalz.
Zunächst wurde die Historie des Braubacher Hochwasser-Schutzes erläutert:
Braubach hat nach den zwei großen Hochwässern in 1983, im Zeitraum von 1986-1988 einen Hochwasser-Schutz
HW 5 für die Altstadt hergestellt.
Durch die großen Hochwässer der Jahre 1988, 1993 und 1995 wurde nach einem erweiterten Schutz für die Altstadt
gesucht. Nach erstellten Machbarkeitsstudien in den Jahren 1990 und 1994 führte dies zu einem Schutzziel von HW 65.
Die Durchführung der Hochwasser-Schutzdamm-Erweiterung fand 1997-2000 statt.
Das Schutzdammkonzept für die Neustadt wurde danach entwickelt. Es führte zu dem HW 65-Schutzdamm mit einer
Bauzeit von 2006-2009. Seit 1988 wurden damit für den Hochwasser-Schutz bei 3 Hochwasser-Projekten in Braubach
insgesamt 17 Mio Euro investiert.
Aufgrund der topographischen Lage ist der Hochwasser-Schutzdamm in der Braubacher Neustadt ein für sich gesondert zu
betrachtender Hochwasser-Schutzbereich und auch dadurch mit unserem Vorhaben in Kobern vergleichbar.
Der Schutzdamm hat eine Länge von 850 m mit Untergrundabdichtung bis 17 m unter Geländeoberkante (GOK).
Die Baukosten beliefen sich auf ca. 8 Millionen Euro.
Einen Kostenvergleich mit einem Schutzdamm in Kobern (historischer Ortskern) anzustellen ist schwierig.
Besondere Kostenkomponenten zum Vergleich liegen allerdings fest:
So liegt die Länge des Dammes in Kobern bei 650 m. Die kostspielige Untergrundabdichtung, nach den derzeit bekann-
ten Ergebnissen, geht in Kobern bis 12/13 m unter GOK.
Mit diesen beiden Faktoren, die in Kobern günstiger sind, kann sich ein Abschlag bei den Kosten in einer Größenordnung
von ca. 1,6 Millionen Euro bewegen.
Ein erheblicher Faktor ist das in Braubach berücksichtigte Hochwasser-Ereignis von einer HW 65-jährlichkeit (in Kobern
ist bisher ein HW 10 vorgesehen).
In Braubach mußten Ausgleichszahlungen, die sich im Millionenbereich bewegen, für den fehlenden Retentionraum
angesetzt werden. In Kobern entfallen diese Ausgleichszahlungen.
Insofern können die in Braubach beim Hochwasser-Schutzdamm in der Neustadt verzeichneten Kosten von ca. 8 Millionen
Euro in Kobern kräftig nach unten korrigiert werden.
Dabei ist ein erheblicher Faktor für die Gesamtbetrachtung grundsätzlich zu berücksichtigen:
Die Mosel ist ein Gewässer erster Ordnung und gehört damit dem Land Rheinland-Pfalz. Nur mit Zustimmung des Landes
Rheinland-Pfalz darf ein Hochwasser-Schutzdamm gebaut werden. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt 90 % der
Investitionskosten. 10 % der Kosten müssten zunächst von der Verbandsgemeinde Untermosel getragen werden. Die
Verbandsgemeinde ist für die Binnenentwässerung zuständig.
Inwieweit die Ortsgemeinde an den Kosten von 10 % des Schutzdammes beteiligt würde, kann im Moment nicht beziffert
werden.
Breiter Raum nahm anfangs in der HWNG Braubach die Diskussion über den Hochwasser-Schutz in der Öffentlichkeit
ein. Sowohl Herr Scholl, als auch Herr Müller, empfahlen daher, unser Ansinnen in Kobern auf breitere Basis zu stellen
Es wurde eine Mitgliedschaft bei der HWNG Rhein e.V. empfohlen. Die HWNG Rhein besteht seit 15 Jahren. Die Stadt
Braubach und die HWNG Braubach sind hier Mitglied. Sie kann, wie das in Braubach geschehen ist, auch in unserem
Interesse viel bewegen.
Nach einer Besichtigung des Hochwasser-Schutzdammes in der Braubacher Neustadt, der äußerst retentionsraum-
schonend plaziert wurde, konnte der Vorsitzende mit interessanten Erkenntnissen wieder die Heimreise antreten
Bürgerinitiative für Hochwasserschutz e.V.
Kobern-Gondorf
Der Vorstand
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